AGB
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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Dem Mitglied stehen gegenüber Happy Fit Engstingen, Benzstr. 3, 72829 Engstingen folgende Rechte zu:
1. Das Recht auf Auskunft (es enstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es seiden, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
2. Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen.
3. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung der Chipkarte ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.
4. Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
5. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.
6. Bei einer außerordentlichen Kündigung vor oder während der Erstlaufzeit gibt es keine Beitragsrückerstattung bei Option der einmaligen Vorauszahlung. Dem Mitglied wurde bereits durch diese Zahlungsmöglichkeit die Aktivierungspauschale von 90 Euro erlassen. Bei einer außerordentlichen Kündigung mit einer Wechselkampagne oder sonstigen Gratismonatsaktionen vor oder während der Erstlaufzeit werden rückwirkend gewährte Gratismonate zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt für Beitragsvergünstigungen, diese werden bei einer außerordentlichen Kündigung zum regulären Beitrag anteilmäßig rückwirkend fällig.
7. Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlenden Beträge
sofort fällig.
8. Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.